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   BVerwG, 22.07.1988 - 2 B 4.88   

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https://dejure.org/1988,6379
BVerwG, 22.07.1988 - 2 B 4.88 (https://dejure.org/1988,6379)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1988 - 2 B 4.88 (https://dejure.org/1988,6379)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1988 - 2 B 4.88 (https://dejure.org/1988,6379)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 22.07.1988 - 2 B 4.88
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, in der Beschwerdeschrift aufgeführt werden, also z.B. die Zeugen benannt und die im einzelnen konkret in ihr Wissen gestellten Tatsachen dargelegt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).

    Die bloße Behauptung des Klägers, er habe die Darstellung der Beklagten, sie habe die Inhaber höher bewerteter Dienstposten nach der zeitlichen Reihenfolge der Übertragung dieser Dienstposten befördert, stets bestritten, genügt hierfür nicht (vgl. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] und Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1988 - 2 B 4.88
    Die bloße Behauptung des Klägers, er habe die Darstellung der Beklagten, sie habe die Inhaber höher bewerteter Dienstposten nach der zeitlichen Reihenfolge der Übertragung dieser Dienstposten befördert, stets bestritten, genügt hierfür nicht (vgl. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] und Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84

    Beamtenrecht - Beförderung - Polizeidienst

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1988 - 2 B 4.88
    Hinsichtlich des Zulassungsgrundes des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bezeichnet die Beschwerde keine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausreichende konkrete Rechtsfrage (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), sondern beschränkt sich darauf darzulegen, daß auch nach der vom Bundesverwaltungsgericht vertretenen Auffassung, derzufolge ein Beamter grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Beförderung hat, auch wenn er sämtliche Voraussetzungen dafür erfüllt (vgl. BVerwGE 19, 252 [BVerwG 17.09.1964 - II C 121/62] sowie Urteile vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - und vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - DVBl. 1986, 1156> jeweils m.w.N.), schon vom Sprachgebrauch her im Einzelfall Ausnahmen möglich sein müßten und daß im vorliegenden Fall eine solche Konstellation gegeben sei.
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62

    Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1988 - 2 B 4.88
    Hinsichtlich des Zulassungsgrundes des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bezeichnet die Beschwerde keine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausreichende konkrete Rechtsfrage (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), sondern beschränkt sich darauf darzulegen, daß auch nach der vom Bundesverwaltungsgericht vertretenen Auffassung, derzufolge ein Beamter grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Beförderung hat, auch wenn er sämtliche Voraussetzungen dafür erfüllt (vgl. BVerwGE 19, 252 [BVerwG 17.09.1964 - II C 121/62] sowie Urteile vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - und vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - DVBl. 1986, 1156> jeweils m.w.N.), schon vom Sprachgebrauch her im Einzelfall Ausnahmen möglich sein müßten und daß im vorliegenden Fall eine solche Konstellation gegeben sei.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1988 - 2 B 4.88
    Hinsichtlich des Zulassungsgrundes des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bezeichnet die Beschwerde keine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausreichende konkrete Rechtsfrage (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), sondern beschränkt sich darauf darzulegen, daß auch nach der vom Bundesverwaltungsgericht vertretenen Auffassung, derzufolge ein Beamter grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Beförderung hat, auch wenn er sämtliche Voraussetzungen dafür erfüllt (vgl. BVerwGE 19, 252 [BVerwG 17.09.1964 - II C 121/62] sowie Urteile vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - und vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - DVBl. 1986, 1156> jeweils m.w.N.), schon vom Sprachgebrauch her im Einzelfall Ausnahmen möglich sein müßten und daß im vorliegenden Fall eine solche Konstellation gegeben sei.
  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78

    Schadensersatz einer Beamtin auf Grund schuldhafter und pflichtwidriger

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1988 - 2 B 4.88
    Hinsichtlich des Zulassungsgrundes des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bezeichnet die Beschwerde keine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausreichende konkrete Rechtsfrage (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), sondern beschränkt sich darauf darzulegen, daß auch nach der vom Bundesverwaltungsgericht vertretenen Auffassung, derzufolge ein Beamter grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Beförderung hat, auch wenn er sämtliche Voraussetzungen dafür erfüllt (vgl. BVerwGE 19, 252 [BVerwG 17.09.1964 - II C 121/62] sowie Urteile vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - und vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - DVBl. 1986, 1156> jeweils m.w.N.), schon vom Sprachgebrauch her im Einzelfall Ausnahmen möglich sein müßten und daß im vorliegenden Fall eine solche Konstellation gegeben sei.
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1988 - 2 B 4.88
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht - wofür hier allerdings keine Anhaltspunkte bestehen - eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 22.07.1988 - 2 B 4.88
    Hinsichtlich des Zulassungsgrundes des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bezeichnet die Beschwerde keine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausreichende konkrete Rechtsfrage (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), sondern beschränkt sich darauf darzulegen, daß auch nach der vom Bundesverwaltungsgericht vertretenen Auffassung, derzufolge ein Beamter grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Beförderung hat, auch wenn er sämtliche Voraussetzungen dafür erfüllt (vgl. BVerwGE 19, 252 [BVerwG 17.09.1964 - II C 121/62] sowie Urteile vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - und vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - DVBl. 1986, 1156> jeweils m.w.N.), schon vom Sprachgebrauch her im Einzelfall Ausnahmen möglich sein müßten und daß im vorliegenden Fall eine solche Konstellation gegeben sei.
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